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    Häufige Fragen (FAQ)

    Alles was du über LayerForge wissen musst

    Was ist LayerForge?

    LayerForge ist der 3D-Druck Marktplatz für Österreich & Deutschland: Er verbindet Kunden mit erfahrenen 3D-Druck Makern. Kunden können kostenlos ihre Projekte posten, Angebote von lokalen Makern erhalten und ihre Teile vor Ort produzieren lassen. Kein Umgang mit internationalen Versänden, keine langen Wartezeiten, nur direkte Zusammenarbeit mit talentierten Profis in der Nähe.

    Wie funktioniert die Bezahlung?

    Bezahlungen erfolgen vollständig über Stripe. Wenn ein Kunde ein Angebot annimmt, wird der Maker-Preis plus eine Servicegebühr (€0,50 + 5%) von der Kreditkarte eingezogen. Das Geld wird sicher in Escrow verwahrt. Erst wenn der Kunde die Lieferung bestätigt, wird der volle Maker-Preis (100%) an den Maker ausgezahlt. Dies schützt beide Seiten und gewährleistet Vertrauen.

    Was ist das Escrow-System?

    Das Escrow-System funktioniert wie ein sicherer Treuhänder: (1) Kunde akzeptiert ein Angebot und zahlt den Maker-Preis plus Servicegebühr über Stripe, (2) Das Geld wird auf unserem Escrow-Konto sicher verwahrt, (3) Maker liefert das Produkt, (4) Kunde bestätigt den Empfang im System, (5) Der volle Maker-Preis (100%) wird sofort an den Maker ausgezahlt. Falls der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen bestätigt, wird das Geld automatisch freigegeben. Dies schützt beide Parteien und stellt sicher, dass Maker für ihre Arbeit bezahlt werden.

    Wie werde ich Maker?

    So geht's: (1) Registriere dich auf LayerForge mit deiner E-Mail. (2) Öffne dein Profil und klicke auf „Maker-Profil aktivieren“. (3) Persönliche Daten: Name, Adresse und Geburtsdatum, die Steuernummer ist optional. Dein Standort ergibt sich aus der Adresse. (4) Maker-Setup: kurze Beschreibung, Drucker, Materialien und Liefermethoden. (5) Rechtliches: Steuerverantwortung, Gutschriftverfahren und Auszahlungsgebühr bestätigen. Danach kannst du Angebote auf Aufträge abgeben und Produkte im Shop anbieten. Deine Einnahmen werden deinem LayerForge-Guthaben gutgeschrieben und können jederzeit per IBAN-Auszahlung auf dein Bankkonto überwiesen werden.

    Welche Provision nimmt LayerForge?

    LayerForge erhebt keine Provision vom Maker auf den Auftragspreis: Du bekommst 100 % deines Angebotspreises auf dein LayerForge-Wallet gutgeschrieben. Stattdessen zahlt der Käufer eine transparente Servicegebühr: €0,50 Grundgebühr + 5 % des Gesamtbetrags aus Maker-Preis und Versandkosten. Beispiel: Bei einem Angebot von €100 mit Abholung (ohne Versand) zahlt der Käufer €105,50 (inkl. Servicegebühr), der Maker erhält die vollen €100 auf sein Wallet. Bei der Auszahlung des Wallet-Guthabens auf dein Bankkonto fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2 % an (Mindestauszahlung €10). Es gibt keine Monatsgebühren und keine versteckten Kosten, alle Gebühren werden transparent angezeigt. Details findest du auf unserer Gebühren-Seite (/fees).

    Was passiert wenn der Maker nicht liefert?

    Wenn ein Maker seine Verpflichtung nicht erfüllt, kannst du im Job-Detail einen Streit („Dispute“) eröffnen. Das LayerForge-Admin-Team wird die Situation untersuchen und entscheiden, ob der Maker tatsächlich nicht geliefert hat. Bei bestätigter Nichtlieferung erhältst du eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises, und der Maker wird dementsprechend verwarnt oder suspendiert. Transparenz und Gerechtigkeit stehen an erster Stelle.

    Wie lange dauert die Auszahlung?

    Nach erfolgreicher Lieferung und Kundenbestätigung wird der volle Maker-Preis (100%) sofort dem Guthaben des Makers gutgeschrieben. Falls der Kunde die Lieferung nicht bestätigt, wird das Geld automatisch 14 Tage nach der Markierung als „versendet“ freigegeben. Die Auszahlung vom Guthaben auf das Bankkonto des Makers erfolgt per IBAN-Überweisung. Bei Auszahlung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2 % an (Mindestauszahlung €10).

    Kann ich ein Angebot ablehnen?

    Ja, jederzeit. Solange du ein Angebot noch nicht angenommen hast, kannst du es einfach ablehnen oder ignorieren, ohne Folgen. Nach der Annahme ist kein direktes Storno mehr möglich. Gibt es dann ein Problem, öffne im Auftrag einen Streitfall: Das LayerForge-Team prüft den Fall und entscheidet, zum Beispiel über eine Rückerstattung.

    Was ist wenn ich mit der Qualität unzufrieden bin?

    Solange du die Lieferung noch nicht bestätigt hast, kannst du im Auftrag einen Streitfall öffnen. Das geht bis zur automatischen Freigabe, also höchstens 14 Tage nachdem der Maker den Auftrag als geliefert markiert hat. Beschreibe das Problem und hänge bis zu 3 Fotos an. Das LayerForge-Team prüft deinen Fall und entscheidet dann, ob eine vollständige oder teilweise Rückerstattung gerechtfertigt ist, der Maker neu druckt oder die Reklamation abgelehnt wird. Deine Zufriedenheit ist uns wichtig.

    Wie kontaktiere ich den Support?

    Für Fragen, Probleme oder weitere Informationen erreichst du unser Support-Team unter hello@layerforge.at. Wir antworten innerhalb von 2 Werktagen. Für dringende Angelegenheiten (z.B. Streitigkeiten bei Lieferungen) kannst du auch über die Streit-Funktion im Job-Detail eine offizielle Beschwerde einreichen, die von der Admin-Moderation bearbeitet wird.

    Muss ich als Maker Steuern zahlen?

    Jeder Maker ist als selbständiger Unternehmer für seine steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich. In Österreich gilt die Kleinunternehmerregelung bis ca. €55.000 Jahresumsatz (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG), in Deutschland, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens €25.000 betrug und im laufenden Jahr €100.000 nicht übersteigt (§ 19 UStG). Innerhalb dieser Grenzen sind Maker von der Umsatzsteuer befreit. LayerForge empfiehlt jedem Maker, sich steuerlich beraten zu lassen.

    Was ist das Gutschriftverfahren?

    LayerForge stellt im Namen des Makers eine Gutschrift gemäß § 11 Abs. 7 UStG (Österreich) bzw. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG (Deutschland) aus. Der Maker muss keine eigene Rechnung an den Kunden schreiben.

    Warum muss ich mein Geburtsdatum angeben?

    LayerForge ist gemäß dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Österreich und dem DAC7-Gesetz in Deutschland verpflichtet, Maker-Daten an das Finanzamt zu melden. Dafür ist das Geburtsdatum immer nötig: Es dient zusammen mit Name und Adresse zur eindeutigen Zuordnung, auch wenn eine Steuernummer angegeben ist.

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